Das Kolumbarium

Die Linienführung und die geschickte Verknüpfung des Natursteins mit edlen Glas- und Holzelementen erzeugen eine starke optische Wirkung und zugleich das Gefühl von Leichtigkeit und Erlösung.

Möglich ist die Bestattung von Personen, die bei ihrem Ableben Mitglied einer der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen in Deutschland e.V. angehörenden Kirche oder kirchlichen Gemeinschaft waren, sowie derjenigen, die bei ihrem Tode ein Recht auf Bestattung in einer bestimmten Grabstätte besaßen. Das Kolumbarium dient auf Wunsch auch der Bestattung von Fehlgeborenen und Ungeborenen i. S. d. Niedersächsischen Bestattungsgesetzes.

Es gibt Einzel- und Paarurnenkammern in den Holzkuben der Natursteinwände sowie schwebende Glaskuben mit Einzelurnenkammern.
Zum Gedenken an den Verstorbenen wird auf der Glasscheibe der jeweiligen Urnenkammer durch die Friedhofsverwaltung eine hochwertige Gedenkfolie angebracht, die den Namen, ggf. den Geburtsnamen sowie das Geburts- und Sterbedatum des Verstorbenen enthält.

Die Dauer des Nutzungsrechts beträgt 20 Jahre – mit der Möglichkeit der Verlängerung. Weitere Details zur Nutzung entnehmen Sie bitte der aktuellen Friedhofsordnung.